Wir kaufen :

  • Münzen und Medaillen aller Epochen (keine zirkulierten EURO-Münzen)
  • Geldscheine aus dem In- und Ausland in guter Qualität / Erhaltung
  • Gold-Anlagemünzen und Barren (Krügerrand etc. zum Tagespreis)
  • Edelmetalle in jeder Form
  • Orden und Ehrenzeichen, Blankwaffen
  • Gold und Silberschmuck (auch defekt)
  • Taschenuhren (auch defekt)
  • Bestecke und Gefäße aus Silber (auch unvollständig)
  • Zahngold (auch mit Zahn-Resten)
  • Figuren / Statuen aus Metall oder Porzellan (hochwertige Marken!)
  • Briefmarken (nur alte gepflegte Sammlungen vor 1955)

Ankauf-Information

  • Wir kaufen wertvolle Einzelstücke sowie auch ganze Sammlungen.
  • Um einen fairen Preis zu nennen, müssen wir die Ware sehen. WICHTIG !!!  Listen, Abbildungen oder vage Beschreibungen erlauben NIEMALS eine seriöse Bewertung !
  • Die Münzen, die Sie uns vorlegen NICHT putzen und beim Transport gegen Verkratzen schützen (z.B. durch Hüllen, Tücher etc.).
  • WIR KAUFEN WARE AUSSCHLIESSLICH NUR VON PERSONEN DIE DAS 18. LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN.
  • Bei Verkäufen Ihrerseits besteht generell AUSWEISPFLICHT!

Bewertung / Schätzung

  • Die Bewertung von Edelmetallen richtet sich nach "Art" und "Form" der angebotenen Ware.
  • Verkaufsfähige Barren und Anlagemünzen (ohne Dellen, Kratzer etc.) werden zu ständig aktualisierten Tagespreisen angekauft.
  • Verarbeitete Goldlegierungen wie Schmuck, Zahngold etc. bedingen Abschläge zum Goldfixing (je nach Art / Qualität der Legierung), da hierfür Schmelz- und Scheidekosten anfallen.
  • Münzen und Medaillen bewerten wir zu Sammlerpreisen, in Abhängigkeit der marktüblichen Kriterien wie Seltenheit (geprägte Stückzahl) und Erhaltung (Prägefrisch oder verschiedene Zirkulations- / Umlaufspuren).
  • bedenken Sie bitte: Eine Münze ist nicht automatisch wertvoll nur weil sie 50 oder 60 Jahre alt ist (Beispiel die D-Mark-Münzen mit Millionenauflage!).
  • WIR SCHÄTZEN / BEGUTACHTEN / KAUFEN KEINE 2-EURO-MÜNZEN bzw. "FEHLPRÄGUNGEN"!!!

Bezahlung

  • Wir zahlen bar bis € 1999.- (Geldwäschegesetz).
  • Bei Summen ab/über € 2000.- per Überweisung auf Ihr Bankkonto.